Gastaufnahmevertrag zu den Ferienwohnungen 8 und 10
Für die Ferienwohnungen in Cuxhaven Duhnen im Vinnenhus, Wohnung 8 und 10, ErnstGock-Weg 67 – 69, von Familie Jung.
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Ferienobjekt vom Gast bestellt und vom Gastgeber die Bestellung angenommen ist.
2. Der Vermieter ist verpflichtet, die reservierte Ferienunterkunft zur Verfügung zu stellen. Andernfalls ist dem Gast Schadenersatz zu leisten.
3. Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarte Miete der Ferienunterkunft für die Vertragsdauer im Voraus zu entrichten. Eine Anzahlung in Höhe von 10% ist spätestens 10 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu entrichten. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Anreise per Überweisung auf unser Konto vorzunehmen.
4. Wird das Ferienobjekt – egal aus welchem Grund – nicht in Anspruch genommen, entstehen dem Gast folgende Kosten, gerechnet in Prozent vom Gesamtmietpreis:
– bis zum 43. Tag vor Mietbeginn: 10%
– vom 42. Tag bis zum 29. Tag vor Mietbeginn: 40%
– vom 28. Tag bis zum Mietbeginn: 80%
5. Der Vermieter hat das Recht, die nicht in Anspruch genommene Ferienunterkunft anderweitig zu vermieten.
6. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 16:00 Uhr und endet am Abreisetag um 10:00 Uhr. Weitere Informationen zur Anreise erhalten Sie mit der Zusendung der Kurkarten. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort.
7. Der Kurbeitrag wird zuzüglich zum Mietpreis in Rechnung gestellt. Die Kurkarten werden nach Eingang der Restzahlung per Post zugeschickt oder digital zugestellt.
8. Die Ferienwohnung ist eine Nichtraucherwohnung. Tiere sind in der Wohnung nicht erlaubt.
9. Schließen Sie bitte alle Fenster und die Balkontür beim Verlassen der Wohnung.
10. Als Mieter sind Sie für unser Ferienobjekt und die Einrichtung verantwortlich. Bitte behandeln Sie diese deshalb pfleglich. Alle durch Sie oder Ihre Mitbewohner verursachten Schäden bitten wir zu ersetzen.
11. Bitte geben Sie die Schlüssel nie aus der Hand. Ein Verlust der Schlüssel ist umgehend zu melden und der Gast haftet bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten.
12. Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Gastes/der Gäste
13. Mit Abschluss des Gastaufnahmevertrages bestätigen Sie, die Datenschutzerklärung anzuerkennen.